Entwicklungsrichtplan

Der Entwicklungsrichtplan bildet den Rahmen für die zukünftige Bebauung des Areals. Themen wie Verkehr und Erschliessung, flexible Entwicklung oder die Gestaltungsrichtlinien werden darin festgelegt.

Verkehr und Erschliessung

Der Standort bietet bereits eine gute Erschliessung mit dem ÖV und eine hervorragende Anbindung an die Autobahn.

Mit einem neuen Kreisel, einer neuen Bushaltestelle und einem Mobilitätskonzept wird die Infrastruktur weiter gestärkt.

Anordnung der Hochhäuser

Die Verlängerung des Hirsrütiwegs bildet den primären Stadtraum im neuen Wirtschaftsquartier. Hier befindet sich die Bushaltestelle und Anknüpfungspunkte an das Wegnetz innerhalb und ausserhalb des Areals.

Die Baubereiche nördlich und südlich des Hirsrütiwegs eignen sich besonders für bis zu drei Hochhäuser von je maximal 60m Höhe. Dies sind auch die attraktivsten Lagen des Baulands und bilden das zukünftige Zentrum.

Flexible Entwicklung

Die einzelnen Parzellen beziehungsweise Baubereiche können so gegliedert werden, dass sich die Eigentumseinheiten flexibel an die Bedürfnisse der Unternehmen anpassen können. Es sind Parzellenflächen ab 1'900m2 möglich.

Insgesamt ist eine oberirdische Bruttogeschossfläche von knapp 290'000 m2 möglich.

Entwicklungsrichtplan und Gestaltungsrichtlinien

Das einfache, klare Regelwerk setzt sich aus einem Entwicklungsrichtplan und Gestaltungsregeln zusammen. Das Regelwerk bildet die Grundlage für eine geordnete Entwicklung.

Weniger ist mehr - der Fokus liegt auf minimalen Regeln und maximaler Flexibilität.